in Berlin–Tempelhof

Wohnen in der Friedrich–Karl–Strasse 25

Hausordnung

Die hier benannten Grundzüge sollen nur einen allgemeinen Überblick darstellen und ersetzen nicht die Hausordnung, die als Anlage Bestandteil des Mietvertrages ist. Die Hausordnung soll allen Mietern zu einem sicheren und angenehmen Miteinander dienen und an Grundlagen der Sicherheit und gegenseitigen Rücksichtnahme erinnern.

Anerkennung der Hausordnung

  • die Hausordnung gilt als verbindlich angenommen
  • ein Verstoß gegen die Hausordnung gilt als Vertragsbruch

Allgemeine Ordnungsbestimmungen

  • die Mieträume sind vertragsgemäß zu gebrauchen und regelmäßig zu reinigen
  • jede Ruhestörung ist zu vermeiden
  • jeder Lärm in der Mittagszeit und nach 22:00Uhr ist zu unterlassen
  • Kinder sind zu beaufsichtigen
  • kein Radfahren in der Durchfahrt oder im Hof
  • Mülltonnen sind bestimmungsgemäß zu gebrauchen
  • jede Gefahr für Leib und Leben ist zu vermeiden
  • das Haus ist insbesondere zwischen 20:00-06:00Uhr verschlossen zu halten
  • die allgemeinen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten
  • das Auftreten von Ungeziefer ist unverzüglich zu melden
  • Hunde sind im Haus nicht gestattet
  • Fußabtreter vor der Wohnung sind nicht gestattet
  • das Abstellen von Motorrädern im Innenhof ist grundsätzlich untersagt
  • Fahrräder dürfen nicht an die Hof-Zäune gelehnt werden
  • Blumenkästen auf Fensterbrettern nur mit Genehmigung des Vermieters/Eigentümers und sorgfältiger Sicherung gegen Herabfallen (auch bei Sturm)

Sorgfaltspflichten des Mieters

  • Fußböden sind trocken zu halten und ordnungsgemäß zu behandeln
  • die Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, die elektrische Anlage und sonstige Hauseinrichtungen sind nicht zu beschädigen und nur bestimmungsgemäß zu benutzen
  • Gasbrennstellen sind sauber zu halten
  • Störungen an Gas-, Strom-, Wasser-, Abwasseranlagen sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen
  • Türen und Fenster sind bei Abwesenheit oder bei Unwetter geschlossen zu halten
  • Energie (Gas, Strom, ...) und Wasser sind nicht zu vergeuden
  • Balkone sind von Schnee zu räumen und sonstige Belastungen sind zu vermeiden
  • die Vorschriften der Benutzung von Feuerungsstellen sind zu beachten
  • Mieträume sind ausreichend zu heizen, zu lüften und zugänglich zu halten
  • wasserführende Objekte sind stets frostfrei zu halten
  • die Abwesenheit des Mieters entbindet nicht davon, ausreichende Frostschutzmassnahmen zu treffen
  • alle sichtbaren und erkennbaren Baumängel sind rechtzeitig dem Vermieter anzuzeigen: Undichtigkeiten + Risse jeglicher Art + Feuchtestellen + sichtbare Schäden/Mängel
  • bei Auszug ist die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, in dem sie übernommen wurde
  • Änderungen und Umbauten, auch Fliesenarbeiten, sind genehmigungspflichtig

Brandschutzbestimmungen

  • die allgemeinen, technischen und behördlichen Vorschriften sind einzuhalten
  • offenes Licht im Keller und auf dem Dachboden ist zu unterlassen
  • im Dachgeschoß darf grundsätzlich nicht gelagert werden
  • alle (!) feuergefährlichen Materialien und leichtentzündlichen Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Boden gelagert werden
  • Feuerstätten sind in brandsicherem Zustand zu halten
  • dem Schornsteinfeger ist freier Zugang zu gewähren
  • Veränderungen an Feuerstätten und Abzugsrohren bedürfen der Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegers und des Vermieters
  • keine heiße Asche in die Mülltonnen füllen
  • nur geeignetes Brennmaterial zu verwenden
  • offenes Feuer oder Grillen auf Balkonen oder im Hof ist unzulässig
  • Gasleitungen und Gasinstallationen sind ständig auf Dichtigkeit zu prüfen und bei verdächtigem Geruch sind die Haupthähne zu schließen und der Versorger, der Installateur und der Vermieter umgehend zu informieren

Anschrift

GG Staubesand
z.Hd. Petra Staubesand
Friedrich-Karl-Str. 25
12103 Berlin

Kontakt

Telefon: +49 179 533 898 6
E-Mail: info@staubesand-berlin.de